Untermietvertrag Schweiz



Untermietvertrag Schweiz
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Wie schreibt man einen Untermietvertrag in der Schweiz?

Ein Untermietvertrag wird abgeschlossen, wenn der Mieter einer Immobilie (Hauptmieter) einen Teil der gemieteten Räumlichkeiten an eine andere Person (Untermieter) vermieten möchte. In der Schweiz gelten spezifische Gesetze und Regelungen für Untermietverträge, die sowohl für den Hauptmieter als auch den Untermieter verbindlich sind.

Um einen rechtlich einwandfreien Untermietvertrag in der Schweiz zu erstellen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

Schritt 1: Identifizieren der Parteien

Beginnen Sie den Untermietvertrag, indem Sie die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktinformationen sowohl des Hauptmieters als auch des Untermieters angeben. Stellen Sie sicher, dass alle Parteien mit den Details einverstanden sind und sie korrekt wiedergegeben sind.

Schritt 2: Beschreibung der Mietimmobilie

Geben Sie eine detaillierte Beschreibung der vermieteten Räumlichkeiten im Untermietvertrag an. Dies umfasst die genaue Adresse der Immobilie, die Art des Raums (Wohnung, Haus, Büro usw.) und alle zusätzlichen Details wie Nutzungsberechtigungen für Gemeinschaftsräume, Parkplatz usw.

Schritt 3: Angabe der Mietdauer und Kündigungsfrist

Legen Sie im Untermietvertrag fest, wie lange die Untermiete dauern soll. Geben Sie das genaue Start- und Enddatum an und werfen Sie einen Blick auf die gesetzliche Kündigungsfrist. In der Schweiz beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

Schritt 4: Mietzins und Nebenkosten

Vereinbaren Sie im Untermietvertrag den Mietzins und die Zahlungsmodalitäten. Legen Sie fest, ob die Nebenkosten (wie Wasser, Strom, Heizung, Internet usw.) im Mietzins enthalten sind oder separat berechnet werden. Wenn Nebenkosten anfallen, geben Sie an, wie diese zwischen Hauptmieter und Untermieter aufgeteilt werden.

Schritt 5: Allgemeine Vereinbarungen und Pflichten

Listen Sie im Untermietvertrag alle allgemeinen Vereinbarungen und Pflichten auf, die sowohl für den Hauptmieter als auch den Untermieter gelten. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Sauberkeit, zur Instandhaltung der Immobilie, zu Reparaturen, zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen, zur Tierhaltung, zu Untervermietungen und zum Verhalten gegenüber Nachbarn.

Schritt 6: Schlussbestimmungen

Geben Sie im Untermietvertrag an, dass der Vertrag in schriftlicher Form abgeschlossen wurde und dass Änderungen nur schriftlich vereinbart werden können. Fügen Sie eine Salvatorische Klausel hinzu, die besagt, dass falls eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist, die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig bleiben. Unterschriften der Parteien und das Datum sollten ebenfalls im Vertrag enthalten sein.

Hinweis: Dieser Leitfaden ist allgemein gehalten und ersetzt keine rechtliche Beratung. Konsultieren Sie bei Fragen oder Unklarheiten einen Rechtsanwalt oder einen erfahrenen Fachmann für Mietrecht.



FAQ zum Untermietvertrag in der Schweiz

F: Was ist ein Untermietvertrag?

A: Ein Untermietvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Hauptmieter einer Immobilie und dem Untermieter, der einen Teil der Immobilie mietet. Der Hauptmieter bleibt der Haupteigentümer des Mietobjekts, während der Untermieter das Recht erhält, einen bestimmten Teil des Mietobjekts für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen.

F: Ist ein Untermietvertrag in der Schweiz rechtlich bindend?

A: Ja, ein Untermietvertrag ist in der Schweiz rechtlich bindend, solange er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Untermietvertrag alle erforderlichen Informationen enthält und von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wird, um seine Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.

F: Welche Informationen sollten in einem Untermietvertrag enthalten sein?

A: Ein Untermietvertrag sollte folgende Informationen enthalten: – Name und Kontaktinformationen des Hauptmieters und des Untermieters – Adresse und Beschreibung des Mietobjekts – Mietdauer und Mietzahlungsmodalitäten – Vereinbarungen über die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (falls vorhanden) – Regeln und Verpflichtungen für beide Parteien

F: Kann der Hauptmieter die Höhe der Untermiete festlegen?

A: Ja, der Hauptmieter hat das Recht, die Höhe der Untermiete festzulegen. Allerdings muss die Untermiete angemessen sein und könnte von den Marktmieten in der Umgebung abhängen. Die Vereinbarung über die Höhe der Untermiete sollte im Untermietvertrag klar angegeben werden.

F: Kann der Hauptmieter die Untervermietung verbieten?

A: Ja, der Hauptmieter hat das Recht, die Untervermietung in bestimmten Fällen zu verbieten. Dies kann im ursprünglichen Mietvertrag festgelegt sein. Es ist wichtig, den Hauptmietvertrag zu überprüfen, um festzustellen, ob Untervermietung erlaubt ist oder nicht.

F: Welche Rechte und Pflichten hat der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter?

A: Der Hauptmieter ist verpflichtet, dem Untermieter einen friedlichen Besitz des Mietobjekts zu gewährleisten. Der Hauptmieter ist auch dafür verantwortlich, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten am Mietobjekt durchzuführen, es sei denn, dies wurde im Untermietvertrag anders vereinbart.

F: Welche Rechte und Pflichten hat der Untermieter gegenüber dem Hauptmieter?

A: Der Untermieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete pünktlich zu zahlen und das Mietobjekt ordnungsgemäß zu nutzen. Der Untermieter hat auch die Pflicht, das Mietobjekt in einem angemessenen Zustand zu halten und kleinere Reparaturen selbst durchzuführen.

F: Können Untermietverträge vorzeitig gekündigt werden?

A: Ja, Untermietverträge können vorzeitig gekündigt werden, sofern dies im Untermietvertrag oder im Schweizer Mietrecht vorgesehen ist. Normalerweise ist eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.

F: Welche Konsequenzen hat eine Verletzung des Untermietvertrags?

A: Bei Verletzung des Untermietvertrags kann die andere Vertragspartei rechtliche Schritte einleiten. Dies kann zur außerordentlichen Kündigung des Untermietvertrags führen sowie zu Schadensersatzforderungen für entstandene Schäden.

F: Ist es ratsam, einen Untermietvertrag schriftlich abzuschließen?

A: Ja, es ist ratsam, einen Untermietvertrag schriftlich abzuschließen. Ein schriftlicher Vertrag bietet beiden Parteien einen rechtlichen Schutz und verhindert Missverständnisse oder Streitigkeiten über die Bedingungen des Untermietvertrags. Ein mündlicher Vertrag ist schwerer nachzuweisen und kann zu Unsicherheiten führen.

F: Kann ein Untermietvertrag automatisch in einen Hauptmietvertrag umgewandelt werden?

A: Nein, ein Untermietvertrag kann nicht automatisch in einen Hauptmietvertrag umgewandelt werden. Es handelt sich um separate Verträge mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten für die Parteien. Eine Umwandlung in einen Hauptmietvertrag erfordert eine neue Vereinbarung zwischen den Parteien.

Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Es wird empfohlen, einen Rechtsberater zu konsultieren, um spezifische Fragen zum Untermietrecht in der Schweiz zu klären.




Vorlage Untermietvertrag Schweiz

Vertragsparteien:
1. Hauptmieter:
Name: ___________________
Adresse: ___________________
Telefon: ___________________
E-Mail: ___________________
2. Untermieter:
Name: ___________________
Adresse: ___________________
Telefon: ___________________
E-Mail: ___________________
  1. Vertragsgegenstand
  2. Der Hauptmieter vermietet dem Untermieter im Rahmen dieses Untermietvertrags die folgenden Räumlichkeiten:

    • Adresse der Untermietwohnung: ___________________
    • Raum- bzw. Wohnungsnummer: ___________________
    • Größe der Wohnung: ___________________ Quadratmeter
  3. Mietdauer
  4. Der Untermietvertrag beginnt am ____________ und endet am ____________.

  5. Miete
  6. Die monatliche Miete für die Untermietwohnung beträgt ___________________ Schweizer Franken.

  7. Kaution
    • Der Untermieter ist verpflichtet, eine Kaution in Höhe von ___________________ Schweizer Franken vor Vertragsbeginn zu leisten.
    • Die Kaution dient als Sicherheit für eventuell entstehende Schäden oder ausstehende Mietzahlungen.
    • Die Kaution wird dem Untermieter nach Beendigung des Untermietvertrags zurückerstattet, abzüglich eventueller von ihm verursachter Schäden oder anderer Ansprüche des Hauptmieters.
  8. Untervermietungserlaubnis
  9. Der Hauptmieter erteilt dem Untermieter hiermit die Erlaubnis zur Untervermietung der oben genannten Räumlichkeiten. Der Untermieter darf die Untermietwohnung jedoch nicht weitervermieten oder untervermieten.

  10. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  11. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind in diesem Untermietvertrag sowie den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz geregelt.

  12. Kündigung
  13. Die Kündigung dieses Untermietvertrags bedarf der Schriftform und einer Kündigungsfrist von ___________________ Monaten.

  14. Salvatorische Klausel
  15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Untermietvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

  16. Geltendes Recht und Gerichtsstand
  17. Dieser Untermietvertrag unterliegt dem schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Hauptmieters vereinbart.

___________________

Hauptmieter

___________________

Untermieter



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